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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Waldwege befahren - Erlaubnis | 18 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Lauterbach / Hessen | 859276 | ||
Datum | 05.06.2020 10:52 MSG-Nr: [ 859276 ] | 1227 x gelesen | ||
Naja bei uns ist der revierförster eben auch für den Gemeindewald zuständig. Oder anders erklärt (vielleicht wird es dann deutlicher) wir haben hier einen großen privaten Waldbesitzer der hat seine eigenen Revierförster. Dann haben wir einen großen staatlichen Waldbesitzer (Hessenforst) die haben auch ihre eigenen Förster und diese betreuen auch die angrenzenden Gemeindewaldflächen mit. Dazu kommen noch ein paar kleinere Privatwaldbesitzer, die haben aber in der Regel nur Parzellen und nicht die eigentlichen Wege. Vorteil bei uns (sehr sehr ländlich) ist das wir die Revierförster der umliegenden Wälder persönlich kennen. Da geht sehr viel auf dem kurzen Dienstweg. | ||||
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