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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Gesetzliche Regelung Einstellungsuntersuchung BF | 2 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 859348 | ||
Datum | 09.06.2020 12:52 MSG-Nr: [ 859348 ] | 1687 x gelesen | ||
Guten Tag Für den Bereich der Feuerwehr Hamburg ist dies in ihrer " Feuerwehrdienstvorschrift 300 " festgelegt: Bei der Feuerwehr Hamburg wurde Anfang des Jahres 2001 eine neue Dienstvorschrift für verbindlich und gültig erklärt. Es handelt sich dabei um die FwDV 300 HH: "Feuerwehrdienstvorschrift 300 - Gesundheitliche Anforderungen und medizinische Untersuchungen für den Dienst in der Feuerwehr". Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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