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Feuerwehrdienstvorschrift
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaGesetzliche Regelung Einstellungsuntersuchung BF2 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg859348
Datum09.06.2020 12:52      MSG-Nr: [ 859348 ]1687 x gelesen

Guten Tag

Für den Bereich der Feuerwehr Hamburg ist dies in ihrer

" Feuerwehrdienstvorschrift 300 "

festgelegt:

Bei der Feuerwehr Hamburg wurde Anfang des Jahres 2001 eine neue Dienstvorschrift für verbindlich und gültig erklärt. Es handelt sich dabei um die FwDV 300 HH: "Feuerwehrdienstvorschrift 300 - Gesundheitliche Anforderungen und medizinische Untersuchungen für den Dienst in der Feuerwehr".

Diese neue Vorschrift gilt:

-> für die Feststellung der Feuerwehrdiensttauglichkeit bei Bewerberinnen und Bewerbern,
-> für die Einstellung als Beamtin oder Beamter der Berufsfeuerwehr,
-> für alle Laufbahnen des feuerwehrtechnischen Dienstes, [...]



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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 09.06.2020 10:58 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 09.06.2020 12:52 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)

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