Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Feuerlöschersammelprüfung | 4 Beiträge |
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 859971 |
Datum | 07.07.2020 17:16 MSG-Nr: [ 859971 ] | 783 x gelesen |
Geschrieben von Matthias K.Das Merkblatt erwähnt den wichtigen Punkt nur nebenher. Die Feuerwehr muss ein wirtschaftliches Interesse an der Veranstaltung haben; sie muss also etwas bekommen oder zumindest im Vorfeld erwartet haben.
Vielleicht wäre es dann schlau so etwas im Rahmen vom ToT anzubieten?
Im Vorfeld Ausschreibung an die Wartungsfirmen wer das ausführen möchte und alles ist gut.
"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark
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