Würde mir eine solche "Ermahnung" auf den Tisch kommen, wäre das der Beginn einer langen und (vermutlich einseitig) unterhaltsamen Brieffreundschaft. Die Darstellung des Vorwurfs ist ja nun doch etwas sehr allgemein gehalten.
Geschrieben von Jürgen M.wenn man Bilder im Netz von Feuerwehren sieht merkt man schon das das mit den Abständen bzw. Schutzmasken teilweise nicht ernst genommen wird Wenn ich mir den Wildwuchs und tlw. den Quatsch anschaue, wie inzwischen die Abstands- und Maskenregelungen durch die Lande wuchern, ist der Abstand von Einsatzkräften auf fotografischen Momentaufnahmen nun wirklich das kleinste Problem.
In RLP gibt es z.B. ein Hygienekonzept für Hallenbäder - Abstand im Schwimmbecken 1,50m -, eines für Freibäder und Badeseen - Abstand von 1,50m, und eines für Badegewässer - Abstand hier dann bitte 3m. Und eine Landesregierung, die über ihre SocialMedia-"Experten" sicherheitshalber darauf hinweist, dass der Mindestabstand in Schwimmbecken für Rettungsmaßnahmen nicht gilt. In anderen Bereichen sieht es nicht besser aus.
Man kann froh sein über jede Regelung, die der Bürger 1. kennt (in jeweils aktuellster Form) und 2. noch ernst nimmt.
Und das betrifft auch die "Vorgaben" zur Corona-"Prävention" im Feuerwehrdienst.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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