Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | Kein Corona-Abstand! Retter der Berliner Feuerwehr erhalten Mahnbrief | 13 Beiträge |
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 860326 |
Datum | 20.07.2020 14:15 MSG-Nr: [ 860326 ] | 2050 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Mit diesem Schreiben kann sich der Empfänger beruhigt und belustigt den Hintern abwischen.
Das Schreiben ist völlig irrelevent. eine "Ermahnung" gibt es arbeitsrechtlich nicht - nur eine Abmahnung. Dafür bestehen juristische Mindestanforderungen und Formvorschriften. Davon ist nichts erfüllt. Das Schreiben ist das Papier nicht wert auf dem es gedruckt wurde...
Die andere und relevantere Frage ist aber, wie bitte in allen Bedingungen des Einsatzdienstes die Abstands- und Hygiene-Anforderungen eingehalten werden können. Es wird einsatztaktisch genügend Situationen geben, wo ein Mindestabstand von 1,5m zwangsläufig unterschritten wird. Wenn wir dann 100%ig Hygieneregeln einhalten wollten geht das nicht wirklich mit den einfachen Mund-Nasen-Abdeckung. Also mit Maske und P3-Filter oder gar unter PA ? Wwelche Tätigkeiten mit welcher PSA? Wie wirkt sich dass auf die Durchführung der Tätigkeiten aus? Kommen aus Maskeneinsatz (P3) dann Arbeitszeitbeschränungen oder längere Pausenzeiten etc. etc.
..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...
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