Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | Kein Corona-Abstand! Retter der Berliner Feuerwehr erhalten Mahnbrief | 13 Beiträge |
Autor | Mich8el 8B., Bottrop / NRW | 860330 |
Datum | 20.07.2020 15:13 MSG-Nr: [ 860330 ] | 1892 x gelesen |
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Geschrieben von Dirk M.aber was bitte soll eine "Ermahnung" sein?
Die Ermahnung ist eine Maßnahme, die auf dem allgemeinen Beamtenrecht, insbesondere auf der Geschäftsleitungs-, Weisungs- und Aufsichtsbefugnis des Dienstherrn beruht. Diese beinhaltet die Befugnis des Dienstvorgesetzten, sich aus gegebenem Anlass über das dienstliche Verhalten eines ihm nachgeordneten Beamten kritisch zu äußern und diesen auf die bestehenden Dienstpflichten hinzuweisen, auch wenn diesem der Vorwurf eines Dienstvergehens nicht gemacht werden soll.
Ist zwar ein anderer Sachverhalt. Aber eine Erklärung für die Ermahnung.
VG Düsseldorf, Urteil vom 13.09.2011 - 10 K 2776/11
VG Düsseldorf
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Geändert von Michel B. [20.07.20 15:14] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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