Rubrik | Katastrophenschutz |
zurück
|
Thema | Notstrom-Abrollbehälter der Feuerwehr - war: These: Die Stromversorgung ist ... | 42 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 860511 |
Datum | 28.07.2020 15:01 MSG-Nr: [ 860511 ] | 3345 x gelesen |
Feuerwehr
Feuerwehrgesetz
Geschrieben von Thomas M.Dann soll sich der örtliche Versorger die Kiste in die Halle stellen, meine Meinung.
Für mich werden hier einfach Kosten und Aufgaben von der FW übernommen resp. übertragen die nicht unsere Aufgabe sind.
1. Fw ist auch in BaWü Pflichtaufgabe nach Weisung des Landes der Gemeinden... Damit ist die Gemeinde pflichtig, eine entsprechend ausgestattete und leistungsfähige Fw zu unterhalten.
Welche Aufgaben im Rahmen der Gefahrenabwehr die Gemeinde dafür vorsieht, bestimmt am Schluß nicht der Fw-Kdt, sondern der Stadtrat..
FwG BaWü
2. Danach kommt dann der Katastrophenschutz, der ist auch Aufgabe des Landes und wurde in BaWü an KatS-Behörden übertragen. Diese bedienen sich (natürlich) der etablierten npol BOS.
Landes KatSG BaWü
Die Stromversorger haben ganz andere Aufgaben, garantiert aber nicht primär die Betreuung von Personen in Turnhallen, oder deren gesicherte Stromversorgung. Man kann die aber natürlich fragen, ob die sich da beteiligen wollen, je nach Versorger stößt man da auf mehr oder weniger Gegenliebe...
-----
mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 28.03.2015 13:53 |
 |
Ulri7ch 7C., Düsseldorf These: Die Stromversorgung ist DIE Achillesferse unserer Gesellschaft |
| 28.07.2020 12:16 |
 |
Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü) |
| 28.07.2020 14:39 |
 |
Thom7as 7M., Menden/ Sauerland |
| 28.07.2020 15:01 |
 |
Ulri7ch 7C., Düsseldorf | |