News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Notstrom-Abrollbehälter der Feuerwehr - war: These: Die Stromversorgung ist ... | 42 Beiträge | ||
Autor | Thor8ste8n B8., Bammental / | 860540 | ||
Datum | 29.07.2020 15:22 MSG-Nr: [ 860540 ] | 2424 x gelesen | ||
Hallo zusammen, Geschrieben von Jakob T. Was hindert eigentlich die Feuerwehr daran auch mal gewisse Dinge die man ihr zusätzlich zu den bisherigen Aufgaben ans Bein binden will einfach mal Nein zu sagen? In dem Konkreten Fall würde ich mal sagen: das Feuerwehrgesetz in Baden Württemberg. §1, Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1. Abgesehen davon, dass "die Feuerwehr" keine eigene Rechtspersönlichkeit hat. Welche Aufgaben die Feuerwehr als "Kann" Aufgabe wahrnimmt, bestimmt die Stadt/ Gemeinde. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|