Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Gemeinde Obertraubling bevorzugt Feuerwehrleute beim Baugrund | 34 Beiträge |
Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 861331 |
Datum | 24.08.2020 10:14 MSG-Nr: [ 861331 ] | 1343 x gelesen |
Infos: | 22.08.20 Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr: Leitlinien für Einheimischenmodelle
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Geschrieben von Thomas M.Beide sind ehrenamtlich tätig und nach Recht und Gesetzt sind beide gleich wichtig.
In welchem Gesetz steht denn, wer wie wichtig ist? Die bettlägerige Oma von nebenan ist dann nicht so wichtig?
Wichtigkeit ist doch kein juristisch fassbarer Begriff. Es geht hier um Kriterien für die Vergabe von Baugrundstücken, und ob diese Kriterien rechtlich zulässig sind. Ich bergrüße solche Kriterien, ob sie vor Gericht bestand haben, kann nur ein Jurist beurteilen. Und nochmal: Präsident des Kaninchenzüchtervereins ist kein Ehrenamt, sondern bürgerliches Engagement. Ein Ehrenamt haben beispielsweise Schöffen, kommunale Ratsmitglieder oder eben auch Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr. Hier gibt es Gesetze, die die Besetzung dieser Ämter mit entsprechenden Personen regeln.
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