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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Anklage gegen 2 Feuerwehrkollegen | 109 Beiträge | ||
Autor | Hinn8erk8 P.8, Göttingen / Niedersachsen | 862950 | ||
Datum | 08.10.2020 20:44 MSG-Nr: [ 862950 ] | 3519 x gelesen | ||
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Geschrieben von Wolfgang K. Geschrieben von Hinnerk Peine "Dazu gehört dann auch, dass der FwK dauerhaft Anschlagmaterialien und Zubehör mitführt," Dessen Inhalt nicht konkret genormt ist, wohingegen es für Feuerwehrkrane zumindest eine Fachempfehlung des DFV gibt, welche ein gewisses Mindestmaß an Zubehör definiert und an die sich die meisten Feuerwehren halten. Nicht alle, Kassel zum Beispiel ist da eine bewusste Ausnahme. Würdest du beim RW auf den Stromerzeuger und den Rettungssatz verzichten, nur weil er zusammen mit einem HLF oder VRW eingesetzt werden soll? MfG Hinnerk MEINE Meinung, nicht die anderer Leute. | ||||
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