Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Patent auf Löschcontainer? - war: E-Fahrzeuge bringen neue Probleme | 58 Beiträge |
Autor | Stef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern | 863244 |
Datum | 16.10.2020 09:07 MSG-Nr: [ 863244 ] | 1598 x gelesen |
Infos: | 16.10.20 Delmenhorster Firma präsentiert innovativen Lösch-Container (2017) 15.10.20 Patent: Behälter zum Bergen havarierter Fahrzeuge und Verfahren zum Bergen eines havarierten Fahrzeugs 15.10.20 Produkt vom Patentinhaber
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Sorry, Dirk, aber: Einspruch!
Zunächst: Die Winde steht im ersten Vorrichtungsanspruch. Es ist also eine vorhanden, unabhängig von der genauen Ausgestaltung und ihrem Anbringungsort. Auch die verwendeten Materialien sind erst einmal egal.
Die Ausführungen haben mich aber bewogen, den Aufbau einer (beliebigen) Patentschrift einmal genauer auseinanderzunehmen.
Grob gesagt, kann man die Schrift in mehrere Teile untergliedern, die in unterschiedlichen Erfindungen variierende Größen besitzen.
Zunächst ordnet man den Gegenstand technisch einem Gebiet zu. Wenn man in der Überschrift Ventil stehen hat, ist das für den Leser zunächst nicht erkennbar, ob dieses Ventil am Reifen verwendet wird oder in einem künstlichen Organ zum Einsatz kommt. Das muss also deutlicher gemacht werden, als es in der Überschrift manchmal gelingt.
Dann setzt man sich mit dem bekannten Stand der Technik auseinander. Hier kann man auf Patentliteratur verweisen oder - wie im vorliegenden Fall - auf einen Bericht der Dekra. Was man als Ausgangspunkjt nimmt ist egal, es muss nur dem Prüfer bekannt sein oder bekannt gemacht werden. In der Auseinandersetzung mit dem Stand der Technik arbeitet man auch die Nachteile heraus, denn daraus ergibt sich meist die Aufgabe der eigenen Erfindung, die ja zur Verbesserung des Standes der Technik dienen soll.
Die Aufgabe lenkt die Schrift in die Richtung der eigenen Lösung, der neuen Technologie. In der Regel - wie auch hier - wird in der darstellung der Lösung zunächst auf einen Gegenstand verwiesen, der in Anspruch 1 beschrieben ist und diese Aufgabe löst. Im Folgenden kommen a) eine genauere Beschreibung dieses Gegenstandes, insbesondere hinsichtlich bevorzugter Materialien und Anordnungen, und b) weitere Ausgestaltungen , die meist in den Unteransprüchen zu finden sind. Gleiches passiert mit den nebengeordneten Ansprüchen.
Theoretisch könnte hier abgebrochen werden, denn wenn man die Ansprüche ergänzt, ist der notwendige Inhalt einer Schrift vorhanden.
Um dem Leser eine Vorstellung der Erfindung zu geben, können aber Ausführungsbeispiele angefügt werden. Dort wird manchmal beschrieben, dass ein Mittel an einer bestimmten Position sitzt, ein besonderes Material verwendet ist und vielleicht Führungen o.Ä. vorgesehen sind. Das sind aber nur Ausgestaltungen einer einzigen BEISPIELHAFTEN Ausführungsform. Dadurch wird das Patent nicht eingeschränkt.
Wenn im Anspruch also drin steht, es sollen vier Wände, eine davon als Tür, ein Boden, eine Winde und Zu- und Abflüsse vorhanden sein, dann ist das die Minimalausstattung. Wenn man dann noch auf den Türknaufg ein Krönchen malt und eine Fenster zur besseren Beobachtung der Vorgänge im Containerinneren ergänzt, ist das zwar nett, vielleicht auch Gegenstand eines Untersanspruchs (den man dann auch gleich mit verletzen würde), aber immer noch eine Verletzung. Und dabei ist es dann auch egal, wenn ich die Winde woanders anschlage als im Ausführungsbeispiel gezeigt oder beschrieben, es ist eine da.
Ich will nicht oberlehrerhaft sein, sondern - ganz allgemein und unabhängig von diesem konkreten Fall - aufzeigen, dass von den Seiten einer Patenschrift nur die wenigen (1- 3) Seiten mit den Ansprüchen wichtig sind. Der Rest dient in der Regel nur dem Verständnis, denn das was Patentanwälte manchmal schreiben, kann sehr unverständlich sein. Wenn man beim eigenen Gegenstand die Merkmale eines Anspruchs wiederfindet (in Gänze) verletzt man vielleicht. Um das Beurteilen zu können, muss man aber häufig die Bilder der Ausführungsform aus dem Kopf bekommen.
Beispiel zur Unverständlichkeit eine Vorrichtungsbeschreibung?
Betätigungselement einer Vorrichtung zum Lenken der Aufmerksamkeit eines Hausbewohners auf Gäste: Klingelknopf
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| 29.07.2019 08:24 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt E-Fahrzeuge bringen neue Probleme | |