Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Berlin: BVG kauft Kran und Technik für die Feuerwehr - war: Anklage gegen 2 Feuerwehrkollegen | 27 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 R.8, Bergisch Gladbach / HA Köln / NRW | 864007 |
Datum | 04.11.2020 21:37 MSG-Nr: [ 864007 ] | 1635 x gelesen |
1. Rüstwagen
2. Rettungswache
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Geschrieben von Neumann T. Der Kran ist hilfreich und ggf. notwendig für das Aufgleisen der Straßenbahn etc, aber für die Personenrettung eher weniger relevant.
Das würde ich nicht unbedingt zu 100% setzen wollen aber gefühlt deutlich > 90%.
Andererseits hat man in der Bezugsstadt auch 2 komplette Rüstzüge mit RW & FwK.
Da ist es halt bei einigen Stichworten auch fest in der AAO mit drin.
Vergleichbar haben ja auch die Berliner ihren FwK mitgebracht.
Geschrieben von Neumann T.wenn der Kran bisher nicht automatisch immer im ersten Abmarsch mitgerollt ist.
Da war wohl eher das Problem das man den eigene Kran nicht einsetzen wollte/Konnte/durfte weil der Strom nicht abgeschaltet werden konnte/sollte.
mit freundlichen Grüßen
Michael
Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)
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| 31.05.2020 19:52 |
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Rene7 B.7, Kamp-Lintfort Anklage gegen 2 Feuerwehrkollegen | |