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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | ADR 2019 - Wegfall der Freistellung 1.1.3.1 b) | 65 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 864051 | ||
Datum | 06.11.2020 14:10 MSG-Nr: [ 864051 ] | 1186 x gelesen | ||
Unwahrscheinlich. Die offizielle Übergangsfrist läuft nach ADR 1.6.1.46 bis 31.12.2022. Da bin ich an Unterlagen dran, die Klassifizierung der Maschinen / Geräte ist etwas unübersichtlich. Spannend wird auch noch der zunehmende Transport von Li-Akkus / Li-Batterien, bestimmte Sachen sind freigestellt, bei anderen gelten bestimmte Verpackungsvorschriften, interessant auch für den Einsatzstellennachschub. Fakt ist, es wird nicht einfacher. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | ||||
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