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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausrückezeit zu langsam | 184 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 864400 | ||
Datum | 20.11.2020 07:43 MSG-Nr: [ 864400 ] | 7935 x gelesen | ||
Guten Morgen Geschrieben von Ingo z. gibt es in Bayern eine gesetzliche 10 min Frist für die Feuerwehr und von wann bis wann wird gerechnet? Siehe auch die " VollzBekBayFwG " 1.2 Hilfsfrist: [...] 2 Hierfür ist es notwendig, dass grundsätzlich jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle von einer gemeindlichen Feuerwehr in höchstens zehn Minuten nach Eingang einer Meldung bei der alarmauslösenden Stelle erreicht werden kann (Hilfsfrist). 3 Die Hilfsfrist setzt sich zusammen aus der Gesprächs- und Dispositionszeit der alarmauslösenden Stelle sowie der Ausrücke- und Anfahrtszeit der Feuerwehr. [...] und auch eine Diskussion u.a. zum Thema Hilfsfrist " Hier ". Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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