Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | Alarmierungs-Apps / SMS-Alarmierung | 29 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8S., Helmstadt-Bargen / Baden-Württemberg | 864577 |
Datum | 24.11.2020 08:23 MSG-Nr: [ 864577 ] | 1672 x gelesen |
Infos: | 13.09.18 SMS-Alarmierung 13.09.18 SMS-Alarmierung: E-Plus-Netz: Probleme beim SMS-Empfang und -Versand 13.09.18 SMS-Alarmierung unsicherer als FME-Alarmierung
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Feuerwehrgesetz
Aus dem FwG Baden-Württemberg
§ 29 Gefahrmeldung
(1) Wer einen Brand, Unfall oder ein anderes Ereignis, durch das Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, bemerkt, ist verpflichtet, unverzüglich die Feuerwehr oder eine Polizeidienststelle zu benachrichtigen, sofern er die Gefahr nicht selbst beseitigt oder beseitigen kann; bei einem Waldbrand genügt auch eine Benachrichtigung der nächsten Forstdienststelle
Also die Rauchzeichen wie jeder normale Bürger melden, dann kann man ja ins Feuerwehrhaus, der Alarm dürfte dann schon kommen.
Beste Grüße aus dem Kraichgau
Sebastian Stadler
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Dieser Betrag ist meine eigene persönliche Meinung
und spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung der Einheiten wieder, für die ich tätig bin.
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