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Thema | Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 | 54 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese / Niedersachsen | 865527 | ||
Datum | 01.01.2021 23:00 MSG-Nr: [ 865527 ] | 2052 x gelesen | ||
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Moin, Geschrieben von Dirk S. Wiedereinfrieren ist nicht vorgesehen/nicht geprüft. Selbst das scheint mir nicht völlig ausgeschlossen. In der Verdünnungsanleitung wird zumindest erwähnt, dass bei etwaigem Gefrieren der verdünnten Lösung diese vor der Verwendung auf Raumtemperatur aufwärmen soll. Ergibt nur Sinn, wenn ein Kühlen/Einfrieren auch nach dem Verdünnen grundsätzlich möglich ist. Das Konzentrat kommt ja ohnehin Gefroren daher und muss erst einmal aufgetaut werden. Gruß, Thorben | ||||
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