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Thema | Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 | 54 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 865581 | ||
Datum | 05.01.2021 00:05 MSG-Nr: [ 865581 ] | 1906 x gelesen | ||
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Hallo Thorben, Geschrieben von Thorben G. In der Verdünnungsanleitung wird zumindest erwähnt, dass bei etwaigem Gefrieren der verdünnten Lösung diese vor der Verwendung auf Raumtemperatur aufwärmen soll. Ergibt nur Sinn, wenn ein Kühlen/Einfrieren auch nach dem Verdünnen grundsätzlich möglich ist. Das Konzentrat kommt ja ohnehin Gefroren daher und muss erst einmal aufgetaut werden. Hier wie mit dem Impfstoff umzugehen ist: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/mehr-details-zum-biontech-impfstoff-122358/ https://www.kvhessen.de/fileadmin/user_upload/kvhessen/Mitglieder/Aktuelles_Corona/CORONA_Impfungen_Herstellungsanweisung_BioNtech.pdf Klar die Ampullen waren noch nicht verdünnt. Aber von wieder einfrieren steht da nichts. Wie und in welcher Zeit der Hersteller den Impfstoff herunterkühlt ist auch nicht bekannt. Nur die Aussage vom Hersteller: "nicht zulässig!". Ich denke auch nicht, dass das Einfrieren mit Absicht gemacht wurde. Ich weiß nicht, ob das besser oder schlimmer ist. Aber mittlerweile gibt es Tutorial. Damit sollten die Fehler bei der Verdünnung vermieden werden. Gruß Dirk | ||||
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