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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Rauchwarnmelder in privaten Wohnungen | 11 Beiträge | ||
Autor | Sabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen | 866005 | ||
Datum | 22.01.2021 15:10 MSG-Nr: [ 866005 ] | 1253 x gelesen | ||
Mal ein Beispiel: 1.) Ihr erhaltet ein Alarm "Auslösung Heimrauchmelder". Am Einsatzort eingetroffen ist bei der Erkundung der Wohnung von außen weder Rauch noch Feuerschein sichtbar. Die Bewohner sind nicht vor Ort. Die Nachbarn hatten die Feuerwehr alarmiert, aber keinen Schlüssel zum Gebäude. Inzwischen piept der Rauchmelder nicht mehr. Würdet ihr trotzdem eine Türöffnung per Türöffnungssatz, im Beisein der Polizei, vornehmen oder würdet ihr es bei einer Erkundung von außen belassen und es als Fehlalarm verzeichnen? 2.) Ihr erhaltet ein Alarm "Auslösung Heimrauchmelder". Am Einsatzort eingetroffen ist bei der Erkundung der Wohnung von außen weder Rauch noch Feuerschein sichtbar. Die Bewohner sind nicht vor Ort. Die Nachbarn hatten die Feuerwehr alarmiert, aber keinen Schlüssel zum Gebäude. Der Rauchmelder piept immer noch dauerhaft über längere Zeit (20-30min) und scheint auch nicht aufzuhören. Würdet ihr trotzdem eine Türöffnung per Türöffnungssatz, im Beisein der Polizei, vornehmen oder würdet ihr es bei einer Erkundung von außen belassen und es als Fehlalarm verzeichnen? Danke! Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Sabrina M. [22.01.21 15:18] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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