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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaRauchwarnmelder in privaten Wohnungen11 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP866009
Datum22.01.2021 18:24      MSG-Nr: [ 866009 ]912 x gelesen

Kann man die Wohnung von außen denn so erkunden, dass man in alle Räume mal kurz reinschauen kann?
Ansonsten Lösungsvariante: Der Polizei die Entscheidung unterjubeln, ohne dass die es merkt ;-)

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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