Rubrik | Feuerwehrtechnik |
zurück
|
Thema | EURO 5 vs EURO 6 bei Löschfahrzeugen | 55 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 866312 |
Datum | 02.02.2021 13:05 MSG-Nr: [ 866312 ] | 2903 x gelesen |
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Hubrettungsfahrzeug
Hallo,
Geschrieben von Ulrich C.die hatten nur in Teilen die gleichen Probleme, weil meist
- keine Gewichtsgrenzen (abgesehen von denen im Straßenverkehrsrecht!)
- doch viel mehr Platz... (ein Betonmischer und ein HLF sind schon verschieden...)
Wenn ich so die Feuerwehrfahrzeuge quer durch Deutschland anschaue, haben wir entweder:
- echte Gewichtsgrenzen durch Vorgaben der Bauordnungen für Feuerwehraufstellflächen, hauptsächlich relevant bei HRF, da versucht man das wenigstens meist noch im Rahmen zu halten
- selbstgemachte Probleme durch Normvorgaben, die der Realität um ein Jahrzehnt hinterherhinken, weil es entweder mit den geforderten Werten gar keine Fahrzeuge auf dem Markt gibt, man sich dann größere Fahrzeuge selbst beschränkt, damit in den Papieren ein der Norm entsprechendes Gesamtgewicht steht, das dann wieder zu anderen Problemen führt
- umgangene selbstgemachte Probleme, weil zumindest einige Bundesländer erkannt haben, dass das so nicht zielführend ist und ihre eigenen Werte ein wenig höher und damit realistisch vorgeben, aber gleichzeitig den Rest noch normgemäß fordern
- oder wir haben kompletten Wildwuchs, weil man gleich gar nix mehr nach Norm fordert sondern einfach so drauf los beschafft, was man denkt, zu brauchen. Das führt dann zu 18t-TSF-W, Gruppen-TLF5000 oder ähnlichen abstrusen Dingen.
Alle "echten" Probleme bezüglich Euro V/ Euro VI im Bezug auf Bauraum und Gewicht gab es auch bei anderen Sonderfahrzeugen. Das schafften alle Sonderfahrzeughersteller auch ohne Ausnahme zu lösen. Kann also nichts unmögliches gewesen sein, höchstens eben in Verbindung mit einer Norm, die Abmessungen/Gewichte fordert, mit denen das eben nicht zu realisieren ist. Dazu muss man aber nicht die Abgasvorschriften umgehen, sondern die Normen entsprechend so anpassen, dass Fahrzeuge auch nach Norm baubar sind.
Ich spreche hier jetzt nicht von den Problemen, die durch Kurzstreckenverkehr/Einsatzstellenbetrieb evtl. auftauchen könnten. Ich sage bewußt "könnten", denn auch da gibt es wieder andere Dinge, die da genauso einschlagen, auf die wir aber als Feuerwehr wenig bis keinen Einfluss haben. Lagerfähigkeit von Kraftstoffen ist da so ein Thema, das macht auch ohne Euro VI schon Probleme, wenn ich Fahrzeuge habe, die nur wenige 100km im Jahr bewegt werden.
Und nein, es gibt auch noch andere Spezialfahrzeuge außer Betonmischer bei denen durchaus auch jeder cm Platz am Fahrgestell benötigt wird und nochmal nein, auch z.B. beim Betonmischer spielt es eine Rolle, ob ich mit einer Fuhre 500kg mehr transportieren kann, weil ich mir das an der Abgasreinigung oder aufwändigen Technik insgesamt spare. Alles eigentlich nichts, womit man eine generelle Ausnahme für die Feuerwehr rechtfertigen kann.
Gruß,
Michael
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|