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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Unterstützung für Online-Aus- und Fortbildung durch die LFS - war: Coronavirus in Deutschland | 13 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 866320 | ||
Datum | 02.02.2021 16:53 MSG-Nr: [ 866320 ] | 982 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Sebastian K. Ich überlege gerade, was anders wäre, wenn es diese VV-Änderung nicht geben würde. Viele Feuerwehren haben was das Thema `Fernlern-Unterricht ´* angeht, sich in den letzten Monaten sehr kreativ gezeigt. Aber einige FW-Angehörige hinterfragten beispielesweise, ob die teilweise Online-Aus- und Fortbildungen gerade bei Lehrgängen nach der VwV-FW-Ausb.-BaWü gültig wären bzw. offiziell anerkannt werden; das ist jetzt durch die Ergänzung der VwV geregelt. Weitere Fragen in diesen Zusammenhang einiger FW-Angehörigen sind auch, ob man für die Onlineausbildung eine Untersuchung nach G-37 bräuchte und auch, ob man bei der UK-BW dabei zuhause versichert** wäre ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard * mir gefällt das Wort ** man könnte ja vor der Guckbox vom Stuhl fallen oder sich im Kapprechner die Finger einklemmen ? " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine)
Geändert von Bernhard D. [02.02.21 16:57] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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