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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Unterstützung für Online-Aus- und Fortbildung durch die LFS - war: Coronavirus in Deutschland | 13 Beiträge | ||
Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 866322 | ||
Datum | 02.02.2021 18:10 MSG-Nr: [ 866322 ] | 986 x gelesen | ||
Geschrieben von Bernhard D. Weitere Fragen in diesen Zusammenhang einiger FW-Angehörigen sind auch, ob man für die Onlineausbildung eine Untersuchung nach G-37 bräuchte und auch, ob man bei der UK-BW dabei zuhause versichert** wäre ? Hm... Mehr oder weniger "interessante" Gedanken - erstmal zur G37: Ist eine Angebotsvorsorge, also verpflichend da sowieso nichts mehr. Eine Pflichtuntersuchung kann deswegen auch nur noch durch staatliche Rechtsgrundlagen gegeben sein. Auch muss ich nicht an Pflichtuntersuchungen teilnehmen. Ich muss zwar hingehen, aber untersuchen lassen muss ich mich nicht - bin dann am Ende halt nicht tauglich diese Tätigkeit durchzuführen. Deswegen ist z.B. bei der Feuerwehr die Atemschutztauglichkeit auf für Filtermasken eigentlich Pflicht (FwDV 7), aber im Betrieb nur Angebotsvorsorge. Aber ich schweife ab. Unfallversicherung beim Onlinedienst ist ja sogesehen "Home-Office für die Feuerwehr" (jaja, ich weiß) - die DGUV sagt ganz klar (oder auch etwas schwammig?) https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressemitteilung_385796.jsp | ||||
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