| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | Sperrung vs. Regelung auf Bundesstraße | 56 Beiträge |
| Autor | Jürg8en 8O., Kaikenried / Bayern | 866374 |
| Datum | 04.02.2021 09:30 MSG-Nr: [ 866374 ] | 2169 x gelesen |
Geschrieben von Manfred B. In der Regel sperren wir erst mal die Straße und dann wird in Absprache mit der Polizei eine Umleitung eingerichtet oder der Verkehr wechselweise vorbeigeleitet oder oder oder
Vorsicht! Aufgrund des Art. 7a ZustGVerk haben wir in Bayern rechtlich andere Möglichkeiten, wie in anderen Bundesländern. Verkehrsregelung ist den Außerbayerischen Feuerwehren zumeist nicht gestattet.
In ländlichen Gebieten Bayerns kommt es sogar vor, dass die Polizei, die meist personell nicht so stark aufgestellt ist, die Feuerwehr sogar explizit für Verkehrslenkungsmaßnahmen bzw. -regelung anfordert.
Und bei Feuerwehreinsätzen auf Straßen wird das von der Polizei mancherorts sogar stillschweigend vorausgesetzt, dass die Feuerwehr selbstständig tätig wird.
Ich hab selber bei uns im Landkreis erst einmal in meinem Leben erlebt, dass die Polizei den Verkehr geregelt hat und das war bei einer ausgefallenen Ampelanlage (die es hier nicht viele gibt).
AUSSERHALB Bayerns könnte sich die Feuerwehr dagegen gewaltig die Finger verbrennen, Maßnahmen zu ergreifen, die über VerkehrsSICHERUNGSmaßnahmen hinausgehen, je nachdem, wie die Polizei eingestellt ist.
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