| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | Sperrung vs. Regelung auf Bundesstraße | 56 Beiträge |
| Autor | Chri8sti8an 8T., Lemwerder / Niedersachsen | 866378 |
| Datum | 04.02.2021 09:53 MSG-Nr: [ 866378 ] | 1971 x gelesen |
Moin,
Geschrieben von Sabrina M.Aber eine reine Sperrung der Straße aus Sicherungsmaßnahme für die Einsatzkräfte oder weil sogar ein Baum die komplette Straße blockiert wäre doch auch ausserhalb Bayerns erlaubt, richtig?
Ja.
Immer nach pflichtgemäßem Ermessen, Rechtsgüterabwägung und Verhältnismäßigkeit.
Was ist vorrangig? Fließender Verkehr oder Schutz der Einsatzkräfte (wenn Straße komplett gesperrt)?
Bestehen Gefahren für Verkehrsteilnehmer im gefährdeten Bereich? Hier in Deinem Beispiel ist schon ein Baum durch Wind umgestürzt, fallen ggfs, noch weitere?
Ermessen und Verhältnismäßigkeit? Was wiegt schwerer, eine halbe Stunde mal eben warten oder umdrehen oder (unter Gefährdung) weiterfahren? Kann dem Verkehrsteilnehmer zugemutet werden mal eben zu warten ? Wie lange dauern die Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung? Dabei ist immer die Wirkung der angeordneten Maßnahme zu bewerten. Für einen Ast auf der Fahrbahn eine ganze Ortschaft zu sperren wäre weit übertrieben, bei blockierter Straße durch einen Baum ist die Vollsperrung durchaus legitim (die Ursache sollte ja auch relativ schnell behoben werden können), bei Reihenwindbruch (mehrere Bäume liegen schon oder drohen noch umzufallen) geht´s nicht anders als komplett zu sperren....erstmal durch Feuerwehr, dann durch Straßenbaulastträger (dauerhaft).
Sperren kannst Du (eigentlich) immer, es muss nur eine nachvollziehbare Grundlage für die Entscheidung geben.
Bauchgefühl oder "haben wir schon immer so gemacht" reicht da nicht...
Gruß
Christian
Alles Geschriebene stellt lediglich meine private Meinung dar.
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