| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Sperrung vs. Regelung auf Bundesstraße | 56 Beiträge | ||
| Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 866421 | ||
| Datum | 04.02.2021 21:49 MSG-Nr: [ 866421 ] | 1460 x gelesen | ||
Mir wurde es so erklärt, dass das Sperren einer Einsatzstelle ist der Feuerwehr befugt. Vgl. §24 Satz 2 Punkt 1 NBrandSchG: 2Sie oder er [Die Einsatzleiterin/der Einsatzleiter] kann insbesondere 1. Sicherungsmaßnahmen treffen, die erforderlich sind, damit die Feuerwehr am Einsatzort ungehindert tätig sein kann, [...] Sollte in diesem Rahmen eine Straße (voll)gesperrt werden, so ist dies eine Tätigkeit der "Verkehrsregelung" - diese obliegen nach §36 Abs. 1 und 2 der Straßenverkehrsbehörde und Polizei. Straßenverkehrsbehörde ist in Niedersachsen jedenfalls die Landkreise (mit bestimmten Ausnahmen). Wenn ich dort falsch informiert bin, nehme ich das gerne an.... | ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|