| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | Sperrung vs. Regelung auf Bundesstraße | 56 Beiträge |
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 866434 |
| Datum | 04.02.2021 22:21 MSG-Nr: [ 866434 ] | 1408 x gelesen |
Ich nehme eigentlich an, dass in so ziemlich allen Bundesländern die Feuerwehr ihre Einsatzstelle absperren darf.
Dass sie dabei auch Dinge tun darf, für die ihr nach Bundesrecht eigentlich die Zuständigkeit fehlt ist wohl auch irgendwie allgemein akzeptiert, jedenfalls wenn man das auf die Anwendung der Verkehrszeichen 610, 101 und die Verwendung von (gelben) Warnleuchten beschränkt.
Vor dem Hintergrund sehe ich es so:
Ich sperre den Gefahrenbereich ab und ebenfalls den Bereich, den ich zum Arbeiten brauche. Das kann ein Teil der Straße sein oder auch die ganze Straße. Wenn ich zum Arbeiten nur die halbe Fahrbahnbreite brauche aber die Engstelle so lang (oder unübersichtlich) ist, dass sich Fahrzeuge in der Engstelle begegnen werden gefährdet das meine Einsatzstelle, weil die dann quasi zwangsläufig zwischen die Kegel in meine Einsatzstelle ausweichen werden. Also muss ich eine Vollsperrung machen, wenn nicht die Polizei die Verkehrsregelung übernimmt. Selber regeln (im Sinne von: Ich fordere A zum Anhalten auf, damit B fahren kann) darf und werde ich nicht. (in Bayern und einem weiteren Bundesland (war es Thüringen?) ist das anders).
Wenn der Grund für meine Sperrung (die ja immer auch ein Eingriff in Rechte anderer ist!) erledigt ist, werde (und: muss!) ich die Absperrung auch aufheben. Ist zu dem Zeitpunkt die Polizei vor Ort, spreche ich das natürlich vorher mit denen ab. Kann ja sein, dass die aus Gründen die in deren Zuständigkeitsbereich liegen die Sperrung aufrecht erhalten wollen. Dann wechselst die Zuständigkeit für die Sperrung halt von der Feuerwehr zur Polizei (wenn die nicht ohnehin schon vorher umfangreicher abgesperrt hatten als die Feuerwehr).
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