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Moin,
hier werden zwei Dinge miteinander vermischt.
Zum einen die Absicherung einer Einsatzstelle im Rahmen eines Tätigwerdens der Feuerwehr, wie im NBrandSchG beschrieben durchaus eine Maßnahme, die der / die EL treffen kann und darf.
Zum anderen eine Sperrung einer Straße.
Nun kann man sich sicherlich trefflich streiten ob das Absichern des Einsatzbereiches gleichzeitig auch als Straßensperrung zu werten ist...
Der Verkehr kann nicht im Bereich der Gefahrenstelle, durch die Feuerwehr als Einsatzbereich zum ungefährdeten Arbeiten abgesichert, nicht weiter fließen. Soweit korrekt, kann er bei einer Sperrung auch nicht.
Wenn man aber den Begriff Straßensperrung in Verbindung mit den dafür nach RSA (Regelabsperrplan) notwendigen Materialien betrachtet, also zugelassene Leiteinrichtungen, Beschilderung , notwendige Verkehrszeichen und was man dazu sonst noch braucht, dann kann das, was wir als Feuerwehr machen, gar keine Sperrung einer Straße sein. Wir haben gar nicht die notwendigen Mittel, um eine ordnungsgeäße Straßensperrung durchzuführen.
Ergo handelt es sich dabei immer um eine Absicherung einer Einsatzstelle - und die ist hinfällig wenn der Einsatz beendet ist, die Gefahr beseitigt ist oder sonstwie die Einsatzstelle der Feuerwehr aufgehoben ist.
Man muss nicht immer alles verkomplizieren, die allgemein um sich greifende Vollkasko-Mentalität ruft immer mehr Verunsicherung hervor. Sieht man m.E. auch gerade in dieser Diskussion.
In eine eigentlich völlig harmlose Einsatzsituation - wir beseitigen einen Baum auf einer öffentlichen Verkehrsfläche und sichern unseren Einsatzraum dazu ab - wird derart verkompliziert und mit wenns und abers in Bereiche geführt, die mit der Situation nichts mehr zu tun haben.
Führungskräfte sehen Probleme wo gar keine sind, sind in ihren Entscheidungen derart verunsichert, dass man sich nichts mehr zutraut (darf ich jetz meine Absicherung wieder wegnehmen und darf der Verkehr dann wieder fließen ?)
Was im Alltagsgeschäft Usus ist, jeder ohne Probleme in der täglichen Praxis macht ist auf einmal ein Riesenproblem und kann von Führungskräften der Feuerwehr, die hoffentlich eine fundierte Ausbildung für ihre Tätigkeit bekommen haben, nicht mehr eigenständig entschieden werden ?
Manchmal gibt es wirkliche Probleme im Feuerwehralltag, aber man muss nicht Probleme suchen, wo eigentlich keine sind.
Für die wirklichen Probleme, gerade rechtlicher Natur, gibt es Gesetze und Verordnungen, die es zu befolgen gilt.
Manchmal hilft es auch, sich mit der örtlichen Polizei mal auf ein Gespräch zu treffen und sowas zu besprechen...dann wissen beide Seiten was Phase ist.
Der Job als Führungskraft, ob nun GF, ZF, AL oder gar EL ist nicht immer einfach und mit allerlei Tücken und Fallstricken versehen. Eine gute Vorbereitung auf diese Tätigkeit - und dazu gehört auch Rechtskunde -, Erfahrung sowie eine gewisse Beibehaltung des GMV helfen aber ungemein, diese Tücken zu meistern...
Jetzt mal direkt gefragt:
Ohne groß über rechtliche Dinge geforscht zu haben, wie hättest Du [Sabrina M.] intuitiv entschieden ?
Einsatzstelle abgesichert - Einsatz beendet - Hütchen wieder weggenommen - alles ist gut...
Oder wartest Du auf die Polizei, die wer weiß wann mal vorbei kommt und dann sagt - alles ok
Als was hättest Du das ganze gewertet - Einsatzstellenabsicherung oder Straßensperrung ?
Mach das, was Du als Einsatzleiter auch getan hättest und begründe Deine Entscheidung...plausibel und stichhaltig.
Im schlimmsten Fall befaßt sich im Nachgang über einen sehr langen Zeitraum ein Mensch mit schwarzer Robe als Berufskleidung, weil irgendjemand mit Deiner Entscheidung ein Problem hatte. Wenn Du da keine derartige Begründung hast...oder wenn Du Dir mit Deiner Entscheidung nicht hundertprozentig sicher bist kann´s Probleme geben. Das passiert immer wieder, auch im normalen Leben.
Gruß
Christian
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