| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | Sperrung vs. Regelung auf Bundesstraße #
| 56 Beiträge |
| Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 866451 |
| Datum | 05.02.2021 10:07 MSG-Nr: [ 866451 ] | 1344 x gelesen |
Jetzt wird philosophisch. Verbiete ich nur das Betreten der Einsatzstelle und markiere das mit entsprechendem Absperrmaterial und die Straße ist nur halt zufällig gerade an/unter meiner Einsatzstelle und wenn ich meine Einsatzstelle auflöse wird aus der Einsatzstelle wieder eine befahrbare Straßen? Weiß das auch die Straße.
Und als der Baum auf die Straße fiel war niemand da. Hat er trotzdem ein Geräusch gemacht?
Im Ernst:
Ich sichere meine Einsatzstelle. Sichern ist eine der ersten, wenn nicht gar die erste Maßnahme an der ESt. Wenn das bedeutet, dass eine Straße nicht mehr befahren werden kann, ist das so. Analog Sichern = Absperren einer einsturzgefährdeten Brücke, eines Bereiches wo Gebäudeteile herabzustürzen drohen, usw. Auf welchem Grundstück, Untergrund oder Lage die ESt ist ist erstmal egal. Ok, fast egal; besondere Zuständigkeiten beachten, wie exterritoreales Gebiet, militärisches Sperrgebiet, Bergwerksanlagen, Wasserwege und schiffahrtstechnische Einrichtungen, usw. Wenn jetzt alle gewöhnlichen Straßen in meinem Einsatzgebiet eine so besondere Einsatzstelle sind, dass ich erst mit der Polizei, dem Landrat, dem Innenminister und mit Gott Rücksprache halten muss um meine Einsatzstelle aufzubauen, sprich zu Sichern und zu entsichern, brauch ich erst gar nicht mehr auszurücken, da ich fast immer an Einsatzstellen Einfluß auf Verkehrswege ausübe. Der Hydrantenstock und die Schlauchleitung die ich auf/über die Straße verlege, die DL die so steht, dass kein Fahrzeug mehr vorbei kann. Müssen diese Einsatzmittel nach Ende des Einsatzes auch so lange vor Ort bleiben, bis die Polizei sagt:Ok, die Straße ist jetzt frei!?
Gruß Daniel
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