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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Sperrung vs. Regelung auf Bundesstraße | 56 Beiträge | ||
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 866455 | ||
| Datum | 05.02.2021 10:47 MSG-Nr: [ 866455 ] | 1295 x gelesen | ||
Geschrieben von Daniel G. Verbiete ich nur das Betreten der Einsatzstelle und markiere das mit entsprechendem Absperrmaterial und die Straße ist nur halt zufällig gerade an/unter meiner Einsatzstelle und wenn ich meine Einsatzstelle auflöse wird aus der Einsatzstelle wieder eine befahrbare Straßen? Ziemlich genau so. Absperren kann ich nach dem jeweiligen Brandschutzgesetz, und damit kann ich aktiv anderen Personen das Betreten und/oder Befahren der E-Stelle verbieten. Die Absicherung nach StVO warnt nur passiv vor einer Gefahr (und nach dem Wortlaut der StVO dürfte ich dafür noch nichtmals Leitkegel oder Triopane benutzen...) Natürlich lässt sich beides oft nicht trennen, weil ja auch meine Absperrung nach Landesrecht eine Gefahrenstelle ist, vor der ich nach StVO warnen muss. Nur kann ich halt nur mit der StVO niemanden aus meiner E-Stelle heraushalten. | ||||
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