Rubrik | Sonstiges |
zurück
|
Thema | Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 | 54 Beiträge |
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 866811 |
Datum | 11.02.2021 10:32 MSG-Nr: [ 866811 ] | 1626 x gelesen |
Infos: | 27.12.20 Der neue mRNA Impfstoff, erklärt von Prof. Dr. Siegfried Görg
|
Rettungsdienst
Feuerwehr
Die Listen nützen dir nichts, denn meistens ist es so, das entweder von den x angemeldeten Personen im Altersheim einige bei der Impfung nicht anwesend (z.B. kurzfristig im KH) oder gesundheitlich nicht impfbar sind und dann kurzfristig etwas über ist. Das wird dann z.B. ans Personal oder an den RD / FW verimpft. So ähnlich läuft es auch im Impfzentrum, dadurch kann es sein, das zum Ende der Öffnungszeit das Telefon geht und man gefragt wird, ob man möchte und noch schnell vorbei kommen kann.
Das geht aber nur bei der Erstimpfung. Die zweite sollte geplant sein, denn gerade bei den Jüngeren treten doch öfters Nachwirkungen auf, so dass sie zwei, drei Tage nicht Dienstfähig sind.
Gruß
Heinrich
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 27.12.2020 09:52 |
 |
Jürg7en 7M., Weinstadt |
| 27.12.2020 12:03 |
 |
gesperrt | |