Rubrik | Sonstiges |
zurück
|
Thema | Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 | 54 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 866867 |
Datum | 12.02.2021 13:00 MSG-Nr: [ 866867 ] | 1594 x gelesen |
Infos: | 27.12.20 Der neue mRNA Impfstoff, erklärt von Prof. Dr. Siegfried Görg
|
Die aktuelle Coronavirus-Impfverordnung sagt witzigerweise schon, dass von der Reihenfolge [nach Priorität] in Einzelfällen abgewichen werden kann, wenn dies für eine effiziente Organisation der Schutzimpfungen oder zur kurzfristigen Vermeidung des Verwurfs von Impfstoffen notwendig ist. Diese Notwendigkeit wird man dann zukünftig je Einzelfall in aller Ausführlichkeit und Gründlichkeit dokumentieren müssen, um Strafen (oder wenigstens halbwegs auch dem dummen Politik- und Mediengequatsche) aus dem Weg zu gehen. Während manche Ärzte heute schon sagen, sie könnten in der Zeit, die die ordentliche Dokumentation einer Corona-Impfdosis beansprucht, genauso gut 10 Patienten mit anderen Impfungen versorgen.
So oder so, es bleibt albern.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 27.12.2020 09:52 |
 |
Jürg7en 7M., Weinstadt |
| 27.12.2020 12:03 |
 |
gesperrt | |