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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verschwiegenheitsverpflichtung BOS-Funk | 26 Beiträge | ||
Autor | Simo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg | 866957 | ||
Datum | 16.02.2021 14:05 MSG-Nr: [ 866957 ] | 1747 x gelesen | ||
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Die Verpflichtungsniederschrift ist nur einmalig zu unterschreiben. Berufsbeamte müssten die Verpflichtung nicht unterschrieben, da diese streng genommen Nichtbeamte die gleichen Verschwiegenheitsregeln auferlegt wie Beamten. Auf den Formularen zur Verpflichtung ist bei uns explizit aufgeführt dass die Verpflichtungserklärung auch über die Beendigung des Dienstes bei der Verpflichtenden Organisation gilt. Daher ist diese nur einmalig abzugeben. Es macht natürlich sinn, dass im Rahmen einer Auffrischungsschulung bei der nochmals explizit auf die Verpflichtungserklärung eingegangen wird diese zu erneuern. Dann sind alle aktuellen Regelungen unterschrieben. Grüße Simon | ||||
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