Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Verschwiegenheitsverpflichtung BOS-Funk | 26 Beiträge |
Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 866973 |
Datum | 16.02.2021 22:58 MSG-Nr: [ 866973 ] | 1039 x gelesen |
Infos: | 22.09.10 Feuerwehrdienstvorschriften: Sprechfunkdienst. PDV/DV 810.3: Dienstvorschrift für die Abwicklung des Sprechfunkverkehrs und die Sprechfunkausbildung ... Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)
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1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Strafgesetzbuch
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Henning K.ob nicht auch das besondere öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis in der FF den FM(SB) zum Amtsträger im Sinne des §11 (1) Nr, 2 StGB macht
Nein, denn:
a) Beamter oder Richter ist
-> ist er als FFler erstmal per se nicht.
b) in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder
-> Jein - ich weiß es nicht für alle Brandschutzgesetze, aber ein öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis muss auf einem Gesetz fußen. Z.B. im §1 Abs. 3 THWG heißt es für die THW-Helder:innen "[...] Die Helferinnen und Helfer stehen zum Bund in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis, das sich nach den Vorschriften dieses Gesetzes bestimmt; [...]"
c) sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform wahrzunehmen
-> "Bestellung" ist hier das Zauberwort. Ich wüsste nicht, wo in der FF jemand bestellt wird. Vgl. hier z.B. §1 Bundesnotarordnung als Beispiel. Soweit ich das recht im Kopf habe, fallen darunter auch oftmals Abteilungsleiter und LEiter von Landesbehörden usw.
Ich sehe alle drei Fälle für die Freiwillige Feuerwehr nicht erfüllt.
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