Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Verschwiegenheitsverpflichtung BOS-Funk | 26 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 866999 |
Datum | 18.02.2021 11:26 MSG-Nr: [ 866999 ] | 787 x gelesen |
Infos: | 22.09.10 Feuerwehrdienstvorschriften: Sprechfunkdienst. PDV/DV 810.3: Dienstvorschrift für die Abwicklung des Sprechfunkverkehrs und die Sprechfunkausbildung ... Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)
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Geschrieben von Klaus B.Vergleichbare Regelungen gibt es in jedem Land und die Verschwiegenheit gilt, wie Du richtigt sagst, unabhängig vom Sprechfunk. Und auch unabhängig von Feuerwehr. Denn die Einordnung als Ehrenamt und/oder ehrenamtliche Tätigkeit wird man in allen Ländern haben, und für diese findet man wiederum Verschiegenheitspflichten im Kommunalrecht geregelt. Im Brandschutzrecht wird das dann lediglich nochmal verstärkt bzw. spezifiziert.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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