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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verschwiegenheitsverpflichtung BOS-Funk | 26 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 867003 | ||
Datum | 18.02.2021 12:28 MSG-Nr: [ 867003 ] | 793 x gelesen | ||
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Geschrieben von Klaus B. Daher besteht kein Bedarf an einer expliziten Verschwiegenheitsverpflichtung für den BOS-Funk. Na so pauschal kannst du das aber nicht sagen. Zitat:"Vollzug der Verordnung über die Zuständigkeit zur Verpflichtung im Brand- und Katastrophenschutz und im Rettungsdienst 2.Zu verpflichtender Personenkreis 2.1 Teilnahme am Sprechfunkverkehr der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Wer nur ausnahmsweise in die Lage kommen kann, den Sprechfunkverkehr mitzuhören oder ein Sprechfunkgerät bedienen zu müssen, ist jedoch nicht zu verpflichten." https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV97047/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1 Lustigerweise steht hier weiter... Zitat:"5.3 Angehörige der Berufs- und Pflichtfeuerwehren, Kommandanten Freiwilliger Feuerwehren, Kreisbrandräte, -inspektoren und -meister müssen nicht verpflichtet werden, da sie Amtsträger (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB) sind." Also gilt zumindest in Bayern, der "gemeine" Feuerwehrmann ist kein Amtsträger. | ||||
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