Du bist da als PrüfIng sicher firmer drin, aber gilt die Verordnung (EU) 2018/858 nicht auch für Fahrzeuganpassungen bzw. Stufenausbau? Oder wie darf man Art 2 verstehen?
(1) Diese Verordnung gilt für Kraftfahrzeuge der Klassen M und N sowie für deren Anhänger der Klasse O, die dazu bestimmt sind, auf öffentlichen Straßen gefahren zu werden, einschließlich solcher, die in einer oder mehreren Stufen konstruiert und gebaut werden, und für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten sowie für Teile und Ausrüstungen, die für solche Fahrzeuge und deren Anhänger konstruiert und gebaut werden.
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(3) Für die folgenden Fahrzeuge kann der Hersteller gemäß dieser Verordnung eine Typgenehmigung oder eine Fahrzeug-Einzelgenehmigung beantragen, sofern diese Fahrzeuge die Anforderungen dieser Verordnung erfüllen:
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b) Fahrzeuge, die für den Einsatz durch den Katastrophenschutz, die Feuerwehr und die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständigen Kräfte konstruiert und gebaut wurden oder dafür angepasst wurden;
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Da kennst du dich sicher besser aus.
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