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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaBedingungen Schutz von Insassen des Fahrerhauses von Nutzfahrzeugen, auch f. Fw.-Fzge. verbindlich?5 Beiträge
AutorRobi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen867681
Datum11.03.2021 22:03      MSG-Nr: [ 867681 ]1156 x gelesen

Du bist da als PrüfIng sicher firmer drin, aber gilt die Verordnung (EU) 2018/858 nicht auch für Fahrzeuganpassungen bzw. Stufenausbau? Oder wie darf man Art 2 verstehen?


(1) Diese Verordnung gilt für Kraftfahrzeuge der Klassen M und N sowie für deren Anhänger der Klasse O, die dazu bestimmt sind, auf öffentlichen Straßen gefahren zu werden, einschließlich solcher, die in einer oder mehreren Stufen konstruiert und gebaut werden, und für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten sowie für Teile und Ausrüstungen, die für solche Fahrzeuge und deren Anhänger konstruiert und gebaut werden.
[...]
(3) Für die folgenden Fahrzeuge kann der Hersteller gemäß dieser Verordnung eine Typgenehmigung oder eine Fahrzeug-Einzelgenehmigung beantragen, sofern diese Fahrzeuge die Anforderungen dieser Verordnung erfüllen:
[...]
b) Fahrzeuge, die für den Einsatz durch den Katastrophenschutz, die Feuerwehr und die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständigen Kräfte konstruiert und gebaut wurden oder dafür angepasst wurden;
[...]


Da kennst du dich sicher besser aus.

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 11.03.2021 19:25 Darr7e H7., hamburg
 11.03.2021 20:39 Robi7n B7., Braunschweig
 11.03.2021 21:15 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 11.03.2021 22:03 Robi7n B7., Braunschweig
 12.03.2021 17:27 Henn7ing7 K.7, Dortmund

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