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Strassenverkehrzulassungsordnung
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaBedingungen Schutz von Insassen des Fahrerhauses von Nutzfahrzeugen, auch f. Fw.-Fzge. verbindlich?5 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW867709
Datum12.03.2021 17:27      MSG-Nr: [ 867709 ]885 x gelesen

Geschrieben von Robin B.Du bist da als PrüfIng sicher firmer drin, aber gilt die Verordnung (EU) 2018/858 nicht auch für Fahrzeuganpassungen bzw. Stufenausbau? Oder wie darf man Art 2 verstehen?

Ich sag mal so:

Wenn das Feuerwehrfahrzeug ein Fahrzeug mit besonderer Zweckbestimmung nach EG-Regeln ist (und ur Klasse N gehört), dann gilt die 2018/858.

Das dürfte aber nicht die Regel sein, in der Regel haben wir ein nationales So.-Kfz, und für das gilt die StVZO (natürlich einschließlich der dort vorhandenen Verweisungen auf internationale Rechtsvorschriften, in denen die ECE-R29 aber nicht auftaucht)

Selbst wenn aber das Fahrzeug nach EG-Recht genehmigt würde, wäre erstmal noch zu klären, ob die entsprechenden Anforderungen überhaupt auch für die bei Feuerwehrfahrzeugen üblichen Einzelgenehmigungen gilt oder nicht doch nur für Typgenehmigungen...

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 11.03.2021 22:03 Robi7n B7., Braunschweig
 12.03.2021 17:27 Henn7ing7 K.7, Dortmund

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