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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Bundesregierung will wegen Corona Katastrophenschutz neu aufstellen - war: Coronavirus | 61 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 867867 | ||
Datum | 18.03.2021 07:50 MSG-Nr: [ 867867 ] | 2232 x gelesen | ||
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Guten Morgen Geschrieben von Ingo z. Die Länder haben einen Katastrophenschutz und die Einsatzkräfte haben viele Rechte nur im fall einer erklärten Katasstrophe. Unterschiedliche Länder haben da auf verschiedene Art und Weise nachgebessert, aber da ist noch viel Luft nach oben. Nachvollziehbar; BaWü hat das kürzlich das Landeskatastrophenschutzgesetz im Hinblick auf die Rechte der Ehrenamtlichen auf Außergewöhnliche Einsatzlagen, die zwar nicht die Dimension einer Katastrophe erreichen, aber gleichwohl den Einsatz ehrenamtlicher Einsatzkräfte des Bevölkerungsschutzes erfordern, geändert. Das Gesetz zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz Baden-Württemberg trat am 31.12.2020 in Kraft. Siehe auch: -> DRK LV BaWü "DRK begrüßt neues Gesetz zum Bevölkerungsschutz und Feststellung der Außergewöhnlichen Einsatzlage" . Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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