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Thema | Fremd-Nutzung Zufahrt / Platz vor Feuerwehrhaus - war: Feuerwehrgerätehaus in ... | 33 Beiträge |
Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 868612 |
Datum | 13.04.2021 14:34 MSG-Nr: [ 868612 ] | 1425 x gelesen |
Aufgabe eines Fahrlehrers ist es dem Fahrschüler das ordnungsgemäße und rechtlich richtiges Verhalten im öffentlichen Verkehrsraum beizubringen. Dazu zählt auch das richtige Verhalten im Bereich von Feuerwehrgerätehäusern (ersetze Feuerwehrgerätehaus durch Feuerwehrstellflächen, Rettungszufahrten, Krankenhäusern, usw.).
Wenn der Fahrschüler nun gezeigt bekommt dass es in Ordnung ist dort zu agieren wie ich will nur weil niemand da ist, frei nach dem Motto wo kein Kläger da kein Richter, ist das keine gute Ausbildung. Und wenn das zur Regel wird, zweifle ich schon an der Eignung des Fahrlehrers.
Was passiert einem Jäger oder Sportschützen der sich regelmäßig zu Rechtsverstößen hinreißen lässt? Er verliert seine Zuverlässigkeit.
Was ist mit einem Ausbilder im Feuerwehrdienst der regelmäßig lehrt, dass Verstöße gegen eine FwDV/UVV/Brandschutzgesetz ok sind? Willst du das so hinnehmen Und den weiter als Ausbilder Dienst tun lassen?
Gruß Daniel
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