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Thema | Fremd-Nutzung Zufahrt / Platz vor Feuerwehrhaus - war: Feuerwehrgerätehaus in ... | 33 Beiträge |
Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 868613 |
Datum | 13.04.2021 15:23 MSG-Nr: [ 868613 ] | 1371 x gelesen |
Deinen Fall mit dem zugeparkten PKW kann man als gutes Beispiel für das Freihalten der (Park-) Plätze an Feuerwehrhäusern nehmen, auch wenn kein Einsatz vorliegt. Das Gerätehaus meiner Wehr liegt (noch) in direkter Nachbarschaft von den zwei großen Discountern (der mit A und der mit L). Des weiteren ist dort noch ein Supermarkt und ein Getränkecenter angesiedelt. Da die Parkmöglichkeiten bei Aldi und Lidl etwas eng sind, kann es passieren, dass LKWs des nahen Gewerbegebietes mal kurz auf dem Gelände der Feuerwehr parkenden damit der Fahrer auf dem kürzesten Weg einkaufen kann (durch konsequentes Ansprechen des Ordnungsamtes kommt das nur noch selten vor und die Ausfahrt der Einsatzfahrzeuge war meist möglich). Aber gehen wir mal von einem parkenden LKW am Donnerstag um 19.30 Uhr aus. Ladenschluss im Saarland ist um 20.00 Uhr. Um 19.35 Uhr kommt ein Alarm und der LKW parkt immer noch auf dem Feuerwehrgelände. Ich komme als Feuerwehrangehöriger zum Einsatz. Parke ich den LKW zu mit der Gefahr, dass ich eine Anzeige wegen Nötigung erhalte? Ok da muss dann der Vorsatz nachgewiesen werden. Oder parke ich unberechtigter Weise auf dem Gelände des neben an liegenden Discounters, mit der Gefahr, dass die mir ein Knöllchen schreiben, was ich wohl auch von der Gemeinde erstattet bekomme, aber nach 20.00 Uhr schließt die Schranke des Aldiparkplatzes und mein Auto ist erstmal festgesetzt. Grundsätzlich alles Sachen die sich regeln lassen, aber warum soll ich noch zusätzliche Freizeit für Ärger und Schreiben investieren (Anzeige wegen Nötigung, Anschreiben an Gemeinde wegen Erstattung des Knöllchens, meine Frau beauftragen mich am nächsten Tag zum Aldi zu fahren um mein Auto zu holen und wir beide kommen deswegen zu spät zur Arbeit.
Zu einem geordneten Einsatzbetrieb gehört auch, dass die Verwaltung dafür sorgt, dass ein ordentliches An- und Abfahren und Parken möglich ist.
Gruß Daniel
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