Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Idee für Deutschland? Highway Blocker Units | 33 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 869050 |
Datum | 01.05.2021 13:43 MSG-Nr: [ 869050 ] | 1061 x gelesen |
Infos: | 10.12.20 FW-Magazin: Einsatzstellenabsicherung - Gefahrenquelle Verkehr
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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
(Zum Thema Heckwarnbeklebung)
Geschrieben von Bernhard D.Die Rechtlage dürfte doch durch die DIN 145023 " Farbgebung von Feuerwehrfahrzeugen " bundesweit geregelt sein ?
Eine DIN-Norm kann die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen nicht außer Kraft setzen.
Deswegen gibt es zur Anwendung dieser DIN jetzt allgemeine Ausnahmegenehmigungen, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind. Laut der mir vorliegenden Tabelle haben die Länder Berlin, Bremen, Hamburg und Niedersachsen bisher keine (allgemeinen) Ausnahmen genehmigt.
Neben gewissen inhaltlichen Unterschieden gibt es auch beim formalen Ablauf landesspezifische Regelungen:
Während die meisten Länder einfach nur die Abweichung mit Bezug auf die Ausnahme eingetragen sehen wollen, verlangt Hessen die Nennung des Halters (Bedarfsträger) in Feld 22 für den diese Ausnahme gilt. Rheinland-Pfalz scheint dagegen auf einen Eintrag in die Papiere (und damit wohl auch auf die Begutachtung) komplett zu verzichten (?).
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