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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Weg zum Feuerwehrhaus wird immer schwieriger - war: Verdacht der Straßenverkehrsgefährdung gegen FA | 33 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 869521 | ||
Datum | 23.05.2021 22:48 MSG-Nr: [ 869521 ] | 2451 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Henning K. Ich gehe davon aus, dass sich die fraglichen Parkplätze im öffentlichen Verkehrsraum befinden, und auch als solcher gewidmet sind. Dann kann man die Flächen nicht "einfach so" dem Gemeingebrauch entziehen und für privilegierte Benutzer reservieren. das kann die Stadt schon Die Nutzung als reservierter Parkplatz für Feuerwehrangehörige ist auch "Gemeingebrauch" bei uns soll ein kleines Strassenstück zusammen mit einem Grundstück in Bauplätze umgewandelt werden. Da dieses Stück Strasse dort nicht unbedingt als Zufahrt notwenig ist geht das rechtlich ohne Probleme. Im Zweifel stimmt der Gemeinderat darüber ab. Bei öffentlichen Parkplätzen geht das genauso. Wird z.B. bei Umgestaltungen o.Ä. von Strassen bzw. Plätze auch gemacht. Inzwischen wird in manchen Städten bewusst die Anzahl der Parkplätze in den Innenstädten reduziert. Geschrieben von Henning K. In der StVO sehe ich auf die Schnelle jedenfalls keine Grundlage für solche "Feuerwehr-Parkplätze"; alleine das angebrachte Verkehrszeichen ist vermutlich nicht ganz unproblematisch... ich denke da braucht man die StVO gar nicht. Das Anlegen von Parkplätzen ist dort ja gar nicht geregelt. Das mit der Kennzeichnung ist meiner Ansicht nach auch machbar. Die Anwohner haben keinen Rechtsanspruch das die Stadt ihnen kostenfrei Parkplätze auf öffentlichem Grund einrichtet. Daher ist es für eine Stadt auch ohne Probleme möglich vorhandene Parkplätze umzuwidmen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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