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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Handyverbot am Steuer soll auf u.A. auf BOS-Funk ausgeweitet werden - war: In welchen Fahrzeugen muss der Fahrer ... | 101 Beiträge | ||
Autor | Lars8 J.8, Kaarst / NRW | 870051 | ||
Datum | 29.06.2021 21:00 MSG-Nr: [ 870051 ] | 2986 x gelesen | ||
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Aber sind sie das nicht mit §35 Absatz 9 bereits? Geschrieben von ---StVO--- (9) Wer ohne Beifahrer ein Einsatzfahrzeug der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) führt und zur Nutzung des BOS-Funks berechtigt ist, darf unbeschadet der Absätze 1 und 5a abweichend von § 23 Absatz 1a ein Funkgerät oder das Handteil eines Funkgerätes aufnehmen und halten. | ||||
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