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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Handyverbot am Steuer soll auf u.A. auf BOS-Funk ausgeweitet werden - war: In welchen Fahrzeugen muss der Fahrer ... | 101 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 870054 | ||
Datum | 30.06.2021 07:21 MSG-Nr: [ 870054 ] | 2925 x gelesen | ||
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Geschrieben von Henning K. Was einsatztaktisch in der Regel keine Vorteile bieten wird, aber für die Verkehrssicherheit nicht gerade förderlich ist. Kann man so sehen... hat dann aber im Zweifel blöde Folgediskussionen zur Folge, weil dann halt auch alles andere gilt..., d.h. der Fahrer darf auch im Einsatzfall - wenn ein Beifahrer da ist - nur den Funkhörer aufnehmen oder das Navi oder sonstwas bedienen, wenn der Motor aus ist! Halte ich für völlig überzogen! Jetzt gehen wir mal alle in uns und überlegen uns gerade die Einsätze bei Flächenlagen, wie da die Realität so ist... (Besatzung steigt ein, Motor läuft eh die ganze Zeit, Fahrer nimmt nächsten Einsatzauftrag schon an, während der Fahrzeugführer noch entweder mit seiner Mannschaft, der Polizei, dem Eigentümer oder sich selbst beschäftigt ist). Gibts dazu eine Ausnahme? NEIN! § 23 (1b) ("(1b) 1Absatz 1a Satz 1 bis 3 gilt nicht für 1. ein stehendes Fahrzeug, im Falle eines Kraftfahrzeuges vorbehaltlich der Nummer 3 nur, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist,") § 35 verlangt, es darf für die Ausnahme keinen Beifahrer geben... Was ist das? Weltfremd! Nicht sicherer! Und ich will gar nicht wissen, wer da lustige Ideen hat, wie man der Polizei einen reinwürgen könnte... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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