Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | Handyverbot am Steuer soll auf u.A. auf BOS-Funk ausgeweitet werden - war: In welchen Fahrzeugen muss der Fahrer ... #
| 101 Beiträge |
Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 870073 |
Datum | 30.06.2021 13:04 MSG-Nr: [ 870073 ] | 2545 x gelesen |
Infos: | 09.07.17 Schreiben Bundeskanzleramt an Bundesrat: "... Verordnung zur Anderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wird hiermit zuruckgezogen... " 04.07.17 PMeV warnt vor Risiken für die öffentliche Sicherheit durch Beeinträchtigung der Funknutzung im Fahrzeug 05.06.17 LFS BaWü: Benutzung von Funkgeräten in Fahrzeugen 05.06.17 FW-Forum: Bedienung des Funkgerätes während Fahrt durch Fahrer 05.06.17 Bundesrat Drucksache 424/17 - Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Zugführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Straßenverkehrsordnung
Straßenverkehrsordnung
Situationen, bei denen der Fahrer trotz Beifahrer funken muss:
- GF rüstet sich mit PA aus (Stosstrupp U-Bahn/Hochhaus)
- ZF bespricht gerade im Einsatzstellenfunk die Fahrzeugaufstellung mit den GF
In beiden Fällen ist das aber kein Problem, da der Paragraph 35 StVO auch das Funkverbot ausser Kraft setzt. Beweisführung:
Geschrieben von StVO §35 (9) Wer ohne Beifahrer ein Einsatzfahrzeug der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) führt und zur Nutzung des BOS-Funks berechtigt ist, darf unbeschadet der Absätze 1 und 5a abweichend von § 23 Absatz 1a ein Funkgerät oder das Handteil eines Funkgerätes aufnehmen und halten.
Wenn man sich die Formulierung genau durchliest wird klar was sie sagt: Man darf das Funkgerät auch ohne die Inanspruchnahme von Sonderrechten nach Absatz 1 (Feuerwehr) und 5a (Rettungsdienst) nutzen, dann allerdings nur ohne Beifahrer. Somit darf man es im Umkehrschluss mit Sonderrechten erst recht, natürlich wie immer bei Sonderrechten unter entsprechender Vorsicht.
Ein Problem mit der Verordnung haben Schwertransporte, Baustellenfahrzeuge, Krane, Landwirte, Lohnunternehmen... welche im Arbeitsablauf Funktechnik benötigen. Ich bin auch der Meinung, dass ein Handmikrofon ziemlich ablenkungsfrei zu bedienen ist. So wird es schließlich weltweit praktiziert.
Viele Grüße
Adrian
Dieser Beitrag stellt einen Auszug meiner aktuellen Meinung dar. Diese muss nicht zwangsläufig mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle/HiOrg korrelieren.
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Geändert von Adrian R. [30.06.21 13:12] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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| 05.06.2017 15:21 |
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Henn7ing7 K.7, Dortmund In welchen Fahrzeugen muss der Fahrer über BOS-Funk funken? | |