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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Ermittlungsverfahren - war: Deutschland war präzise gewarnt die Menschen aber nicht ![]() | 339 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 871198 | ||
Datum | 03.08.2021 12:46 MSG-Nr: [ 871198 ] | 14984 x gelesen | ||
Geschrieben von Werner G. Auch bei der Flut stinkt der Fisch vom Kopf herDer § 6 LBKG ist es nicht alleine, auch der § 24 zur Einsatzleitung hätte dem Land jederzeit die Möglichkeit gegeben, diese zu übernehmen, auch ohne die entsprechende Bitte des Kreises abzuwarten. In dem Zusammenhang finde ich auch die Gesetzesbegründung für die letztjährige LBKG-Novelle interessant (Drucksache 17/13196), und was da zur Bevölkerungswarnung geschrieben wurde. Kurz: Das Land schreibt den Kommunen keine Sirenen vor, weil das Land dann auch die Kosten (mit)übernehmen müsste. Das ist dem Land aber zu teuer, auch weil, Zitat der Begründung, "es auch einen Warnmittel-Mix gibt, der auf andere Weise die schnelle Warnung der Bevölkerung gewährleistet".Außerdem: "Selbst der Bund, der das bundesweite Sirenennetz vorgehalten hatte, verzichtet für die Warnung vor kriegsbedingten Gefahren auf den Aufbau eines flächendeckenden Sirenennetzes, weil es andere, kostengünstigere Möglichkeiten zur Warnung der Bevölkerung gibt (z. B. Warn-Apps), die im Rahmen von Forschungsvorhaben weiterentwickelt werden. Neben Sirenen gibt es vielfältige andere Warnmöglichkeiten, wie z. B. der Warnmix aus Lautsprecherdurchsagen, Warn-Apps und ähnlichen Anwendungen für mobile Endgeräte als ergänzendem Warnmittel und Warnmeldungen im Rundfunk, sodass ein flächendeckender Aufbau eines Sirenen-Warnnetzes nicht zwingend geboten ist." Also schreibt man den Kommunen seit knapp einem Jahr einfach nur die Aufstellung eines "mit dem Landkreis abgestimmtes Konzept zur Warnung und Information der Bevölkerung bei Gefahren größeren Umfangs" vor. Und schon kann sich Lewentz heute hinstellen und mit dem Finger auf den Kreis/die Kommunen zeigen, weil hier keine Sirene mit "Warnung der Bevölkerung" lief (Feueralarm lief im Laufe der Ereignisse überall mal, auch im Stadtgebiet wo der Großteil der FW i.d.R. still alarmiert wird). Allerdings schreibt man in der Gesetzesbegründung weiter auch: Nachteilig ist jedoch, dass viele Menschen die Sirenensignale nicht kennen und deshalb nach einem Sirenensignal nicht reagieren, weil sie glauben, die Feuerwehr werde alarmiert. Sprachdurchsagen sind derzeit nur mit wenigen Hochleistungssirenen möglich. Selbst während der regelmäßigen Sirenenprobealarme zu Zeiten des Kalten Krieges hatten Aufklärungskampagnen über die Bedeutung der Sirenensignale nur einen bescheidenen Erfolg. Der beschriebene "Warnmittel-Mix" wurde definitiv genutzt, auch wenn viele Medien das weiter versuchen anders darzustellen. Da kann und muss man sicher diskutieren, was davon genug, früh genug, laut genug, verständlich genug... geschehen ist, aber solche Warnungen kamen. Was halt definitiv nicht kam, war das Sirenensignal "Warnung der Bevölkerung" (und wieweit der Rundfunk eingebunden war, weiß ich ehrlich nicht, war nicht gerade die Zeit um Radio zu hören). Dass dieses Warnmittel nicht kommen konnte, weiß aber auch das Land Rheinland-Pfalz schon lange (nicht zuletzt auch aus den ewigen Bemühungen, irgendwann mal die digitale Alarmierung landesweit hinzubekommen), und an Bemühungen, diesen Missstand zu beheben, ist man auch landesseitig nicht wirklich aktiv beteiligt. Eigentlich hätte man im Juni 2019, als die Innenministerkonferenz den bundesweiten Warntag beschlossen hat, schon viel aktiver werden müssen, oder den anderen Innenministern sagen, dass RLP soweit lange noch nicht ist (aber andere Länder werden da auch nicht besser dastehen). Jetzt zeigt man mir da oben zu schnell nach unten, aber das hat in RLP leider ja auch eine gewisse Tradition. Unten ist schuld (und zahlungspflichtig), oben glänzt und lächelt man. Für mich ist die Rolle des Landes und der beteiligten Dienststellen mind. genauso zu hinterfragen, wie die des Kreises. Und dabei nicht nur die Aktionen vom 14./15., sondern am besten die spätere Ausführung der Einsatzleitung gleich mit. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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