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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Ermittlungsverfahren - war: Deutschland war präzise gewarnt die Menschen aber nicht | 336 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 871276 | ||
Datum | 05.08.2021 21:06 MSG-Nr: [ 871276 ] | 12276 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas M. Endgeräte die so programmiert sind das auch in solchen Lagen gemeinsame Gruppen geschaltet werden können. Es gibt alleine 60 TBZ-BOS Rufgruppen die ad hoc genutzt werden können und nochmal 184 TBZ-Uni-Rufgruppen, die man sich erst auf Bundesebene zuteilen lassen muss. Dazu noch 116 TBZ-Rufgruppen, die in der Hoheit der Länder zugeteilt werden können, davon 9 dem Land NRW zugeteilte und 6 dem Land RLP zugeteilte. Dazu kommen noch irgendwie 100 TBZ-Gruppen mit 600er-Nummern, bei denen ich spontan noch nichtmals sagen kann, wem die genau gehören. Sind jedenfalls im "Bund"-Ordner. Alle diese Gruppen sind bundesweit für alle BOS verfügbar, und sollten doch auch bundesweit mal mindestens auf den Endgeräten der allgemeinen Gefahrenabwehr programmiert sein?! Oder wo war da jetzt in der Praxis das Problem? Auf unseren Geräten mit der NRW-Programmierung sind die jedenfalls alle erreichbar, also auch die bundesweiten Gruppen der anderen Bundesländer. (Für RLP als "angrenzendes Bundesland" haben wir sogar einige Rufgruppen der angrenzenden Landkreise; ist das umgekehrt nicht so?!) | ||||
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