Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Deutsche Einsatzkräfte in Griechenland - war: Waldbrände Südeuropa | 147 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 871547 |
Datum | 12.08.2021 11:37 MSG-Nr: [ 871547 ] | 4843 x gelesen |
Stärke und Ausstattungsnachweis
Tanklöschfahrzeug
Deutscher Feuerwehrverband e.V.
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Tanklöschfahrzeug
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Einsatzleitwagen
Tanklöschfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Kommandowagen
Einsatzleitwagen
Wechselladerfahrzeug
1. Medizinische Task Force (BBK)
2. Mannschaftstransportfahrzeug
Einsatzleitwagen
Tanklöschfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Kommandowagen
Tragkraftspritze
1. Schlauchwagen
2. Software
Wechselladerfahrzeug
Tragkraftspitzenanhänger
Geschrieben von Wolfgang K.Ich habe versucht dazu eine Definition ähnlich einer STAN zu finden. Leider ergebnislos.
Gibt es eine solche Definition, und wo ist sie zu finden?
Es gibt Beschreibungen der EU, die fasst ganz offensichtlich JEDE stellende Nation - und in Deutschland auch jedes Bundesland bzw. stellende Einheiten - ganz anders auf....
Gemeldet hat Deutschland mittlerweile m.W. EINE Einheit als GFFF-V (um und aus Bonner Raum), können täten wir einiges mehr, wenn wir wollten.
Ich habe dazu mehrere Artikel veröffentlicht, hier der Auszug mit der Einleitung und den allgemeinen Vorgaben für solche Einheiten und dann ergänzt die für die GFFF-V:
EU-Module zur Vegetationsbrandbekämpfung
Die EU hat bereits in den 1980er Jahren begonnen, die Zusammenarbeit auch bei Großschadensfällen zu intensivieren. Daraus entstand dann ab Anfang der 2000er Jahre durch Zusammenarbeit der EU-Innenminister der einzelnen Staaten das EU-Gemeinschaftsverfahren zur Verstärkung der Zusammenarbeit bei Katastropheneinsätzen, ab 2007 verkürzt Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz genannt - und oft auch schlicht als Mechanismus abgekürzt.
Dieser Mechanismus enthält verschiedene Module für unterschiedlichste Aufgaben. Einheiten aus dem Mechanismus bzw. komplette Module daraus waren in den letzten Jahren mehrfach staatenübergreifend im Einsatz. Einige Einsätze erfolgten auf Hilfeersuchen auch in außereuropäischen Ländern, so z.B. im März 2011 zur Hilfe nach einem Erdbeben in Japan.
Einige dieser vorgeplanten und beschriebenen Module sind speziell für die Vegetationsbrandbekämpfung aufgestellt, oder können auch für diese mit genutzt werden. Ebenso könnten primär für die Vegetationsbrandbekämpfung aufgestellten Einheiten, z.B. die Helikopter, grundsätzlich auch für andere Verwendungen herangezogen werden.
Derzeit sind für die Vegetationsbrandbekämpfung folgende Module geeignet:
- GFFF-V: Ground Forest FireFighting using Vehicles
(Waldbrandbekämpfung am Boden unter Verwendung von Fahrzeugen)
- GFFF: Ground Forest Fire Fighting
(Waldbrandbekämpfung am Boden)
- FFFP: areal Forest FireFighting module using Planes
(Löschflugzeuge)
- FFFH: areal Forest FireFighting module using Helicopters
(Helikopter mit Aussenlastbehältern)
- HCP: High Capacity Pumping
(Hochleistungspumpen)
Natürlich könnten für flächendeckende Großbrandlagen mit großflächigen Evakuierungen auch noch die Module für die rettungsdienstliche bzw. medizinische Hilfe oder die zur temporären Unterbringung von Personen mit herangezogen werden. Dies soll hier aber nicht weiter betrachtet werden.
Abb. 1: Großflächige Vegetationsbrände können auch Hilfe aus der EU benötigen. (Foto: Bild aus dpa o.ä. Archiv, z.B. Schweden?)
Im letzten Bericht aus dem August 2017 (EU, 2017, vgl. dort Fig. 4, S. 34) sind folgende Einheiten bei der EU als aktiv gemeldet, in () stehen die ERCC capacity goals (also das was man dazu geplant hatte ), nach dem // die Zahl der Einheiten, die davon aus Deutschland gestellt werden (Stand Mitte 2019):
GFFF-V: 4 (2) // 0
GFFF: 4 (2) // 0
FFFP: 3 (2) / /0
FFFH : 0 (2) // 0
HCP: 14 (6) // 8 (alle 8 vom THW)
In den zahlreichen Diskussionen und Medienberichten wird dabei häufig von völlig falschen und stark reduzierten Einheiten ausgegangen, z.B. wird das Modul GFFF-V oft auf die 4 in der Modulbeschreibung genannten Löschfahrzeuge mit einem Wassertank von mindestens 2000 L (= TLF 2000!) reduziert, ohne auf deren spezielle Fähigkeiten und das notwendige Umfeld einzugehen. Der Verfasser hat daher Anfang 2019 für den adhoc AK Waldbrand des DFV eine Zusammenfassung der wichtigsten Vorgaben erstellt, vgl. CIMOLINO, 2019.
Die Basisvorgaben für die Module sind klar durch die Kommission der EU, 2014, dort Artikel 12 (1) definiert. Sie geben u.a. vor, dass sich die entsandten Einheiten selbst versorgen können und alles für den Betrieb notwendige Gerät mitführen müssen. Konkret ist dazu vorgegeben und nachfolgend sinngemäß wiedergegeben:
a) Geeigneten Schutz für das zu erwartende Wetter. (Anmerkung: Das gilt für die Unterbringung in möglicherweisen Zelten ebenso, wie für die mitzuführende Kleidung etc.!)
b) Energie (Strom) und ausreichende Beleuchtung für die Operationsbasis und für die für die Mission notwendige Ausrüstung.
c) Wasch- und Hygieneeinrichtungen für das gesamte Personal des Moduls
d) Verpflegung und Getränke für das gesamte Personal des Moduls
e) Medizinisches oder rettungsdienstliches Personal und Ausrüstung für das gesamte Personal des Moduls
f) Lagerungs- und Wartungsmöglichkeiten für die komplette Ausrüstung
g) Kommunikationsmöglichkeiten mit den Einsatzpartnern, insbesondere für die mit Koordinierungsaufgaben
h) Transportmöglichkeiten vor Ort
i) Logistik, Ausrüstung und Personal, um die Operationsbasis errichten und betreiben und trotzdem sofort in den Einsatz gehen zu können. (D.h. die Logistikeinheit und die Einsatzeinheit sind spätestens an dieser Stelle eindeutig als zwei getrennte, aber zusammen arbeitende Teams zu verstehen!)
Die Basisvorgaben werden im darauf folgenden Artikel 12 (2) in Umfang und Tiefe etwas näher beschrieben.
a) Das gesamte Personal, die Ausrüstung und die Verbrauchsmaterialen für die komplette Einheit muss garantiert werden.
b) Die Einheit muss alles Notwendige vor Ort für den Einsatz arrangieren können. (D.h. man benötigt in jedem Fall eine gewisse Menge Bargeld und Kreditkarten, um z.B. Einkäufe tätigen zu können oder an normalen Tankstellen tanken zu können.)
c) Die Einheit muss die notwendigen Vorbereitungen treffen können, um auch ein nicht komplett selbst versorgtes Einsatzteam mit Technik und Logistik im Bedarfsfall unterstützen zu können.
Die Zeitvorgaben für die zu garantierende Selbstversorgung werden im darauf folgenden Artikel 12 (3) ergänzt:
a) Über 96 Stunden (!) muss die völlig autarke Versorgung (ab Eintreffen im Schadensgebiet aber natürlich auch auf dem Weg dahin!) von der Einheit selbst gestellt werden können.
b) Die Einsatzschichten sind in den jeweiligen Modulen vorgegeben. Das bedeutet z.B. für die GFFF-Einheiten: 7 Tage vor Ort
Für die einzelnen Module gibt es dazu im Anhang II der EU-Kommissionsvorgaben, 2014, weitere Vorgaben, die nachfolgend im Originalwortlaut wiedergegeben werden. (Mit Ausnahme der Luftfahrzeuge gilt bei allen anderen Einheiten Art. 12 (1) zur Autarkie komplett.)
Nach der jeweiligen Originalvorgabe wird direkt im Anschluß jeweils erläutert, wie das mit deutscher Einsatztaktik bzw. technik umzusetzen sein kann bzw. wird.
GFFF-V Waldbrandbekämpfung am Boden unter Einsatz von Fahrzeugen
Aufgaben:
Beitrag zur Löschung großer Wald- und Vegetationsbrände durch Brandbekämpfung unter Einsatz von Fahrzeugen.
Kapazitäten:
Ausreichende Humanressourcen und Fahrzeuge für den Dauereinsatz (mindestens 20 Feuerwehrleute, die jederzeit einsatzbereit sind). (Anmerkung: Da durchgehender Einsatz vorausgesetzt wird, ist das die Mindest-Schichtstärke!)
Hauptkomponenten:
- Feuerwehrleute, die darin trainiert sind, die oben genannten Aufgaben zu erfüllen.
4 geländegängige Fahrzeuge
mit je einem Wassertankvolumen von jeweils mindestens 2 000 Litern. (Anmerkung: Die deutsche Übersetzung des Originals ist zu den Fahrzeugen missverständlich, hier daher geglättet.)
Adapter für den Anschluss von Schläuchen (einschließlich Storz-Standard).
Entsendung:
Startbereit spätestens 6 Stunden nach Annahme des Hilfeangebots.
Möglicher Dauereinsatz während 7 Tagen.
Einsatz zu Land oder zu Wasser. Lufteinsätze sind nur in gut begründeten Fällen eine Option.
Übersetzt in deutsche Taktik und Technik bedeutet das kurzgefasst:
- 20 FA müssen kontinuierlich (also 40 60 FA im Schichtbetrieb!),
- 7 Tage vor Ort (An- und Abreise ist davor bzw. danach und zählt nicht zu dieser Zeit!)
- mit 4 Tanklöschfahrzeugen > 2000 L (Basis in dieser Vorgabe sind die französischen Waldbrand-TLF mit Staffelkabine!!)
- auch im Gelände (Allrad usw.) arbeiten können.
- Die komplette Selbstversorgung ist sicherzustellen!
Abb. 2: Französische Waldbrand-TLF hier auf zwei verschiedenen Fahrgestellen, sind in dieser Form in Deutschland mit wenigen Ausnahmen nicht vorhanden und aufgrund der hohen Spezialisierung auch selten so erforderlich. (Foto: Dr. Cimolino)
Abb. 3: Von den Abmessungen größer, in den Leistungsdaten grob vergleichbar, das Waldbrand-TLF der FF Filderstadt. (Foto: Thorns)
Oder
Abb. 3: Von den Abmessungen größer, in den Leistungsdaten grob vergleichbar, das Waldbrand-TLF der Feuerwehr Darmstadt. (Foto:)
ggf. in Kasten setzen:
Die polnischen und österreichischen GFFF-V, die schon länger aufgestellt sind und auch über Auslandserfahrungen aus Einsätzen und Übungen verfügen, sind in ihrer Ausrüstung zu den TLF für den Angriff sehr umfangreich u.a. um Wassertransport- und Fördermöglichkeiten mit leistungsfähigen Sonderfahrzeugen ergänzt. Eine Ergänzung, die v.a. für den autarken Einsatz mehr als Sinn macht, aber nicht mehr den Ursprungsvorgaben der EU entspricht. Es wäre Aufgabe der institutionalisierten Beteiligung der deutschen Feuerwehren, hier für eine Überarbeitung der Regelung zu sorgen.
Polnische Feuerwehren auf dem Weg nach Schweden im Jahr 2018, die Meldungen in den Medien ergaben 139 FA mit 44 Fahrzeuge, hier ein Video mit der Seitenansicht, um die Fahrzeuge in ihrer Art besser einschätzen zu können:
https://www.youtube.com/watch?v=LTM3UvwjSi8
Österreichische und andere Feuerwehren auf dem Weg nach Kroatien zu einer EU-Übung im Jahr 2019, der Anteil der Österreicher an der Übung betrug 70 FA und 22 Fahrzeuge: https://www.youtube.com/watch?v=WLHckcTH50k
Im Vergleich dazu das deutsche Kontingent nach Schweden im Jahr 2018, nach Pressemeldungen 52 FA mit 9 Fahrzeugen, hier auf der Rückfahrt: https://www.youtube.com/watch?v=jtpM9n_swGo
Es ist völlig klar, dass die hier gezeigten Einheiten alles, aber nicht annähernd vergleichbar sind, wobei die Ähnlichkeiten zwischen Polen und Österreich größer sind. Ähnliche Feststellungen wurden auch bei der großen EU-Waldbrand-Übung im Frühjahr 2019 in Kroatien von den Teilnehmern und Beobachtern getroffen.
Dies kann erreicht werden mit:
- 1 ELW 1 geländefähig/-gängig, vgl. Abb. 3.
- 4 TLF 2000 oder 3000 am besten geländegängig mit Zusatzbeladungssatz (ZBS) Waldbrand (W), vgl. Abb. 4.
- 2 LF 10 bzw. LF 20-KatS geländegängig/-fähig mit ZBS W, vgl. Abb. 5.
- Unterstützungseinheit mit 1 KdoW oder ELW 1, geeigneten LKW bzw. WLF, Versorgungsausrüstung (Feldküche o.ä., Zelten, Betten, mobile WC, etc.), Kühlanhänger, RTW/KTW (je nach Einsatzgebiet möglichst mindestens geländefähig), Reparaturmöglichkeiten, vgl. Abb. 7.
- Dazu werden mehrere MTF bzw. auch ein Bus für Personaltransport und Logistik benötigt.
Abb. 4: Geländefähiger ELW 1. (Foto: Dr. Cimolino)
Abb. 5: TLF 3000 haben in Deutschland nach Norm eine Truppbesatzung und nur wenig Beladung . Das abgebildete Fahrzeug ist geländegängig, verfügt auch über einen Zusatzbeladungssatz Waldbrand und hat gegen Glut oder Flammen durch spezielle Überzüge geschützte Leitungen am Fahrgestell. (Foto: Dr. Cimolino)
Abb. 6: Geländegängiges LF 20-KatS mit Zusatzbeladungssatz Waldbrand. (Foto: Lang, Düsseldorf)
Abb. 7 a-d: Eine Auswahl geeigneter Fahrzeuge für die Unterstützungseinheit: KdoW der auch für Transporte oder mit einem Einbausatz mit Tank und TS 2/5 sowie Zusatzbeladungssatz Waldbrand in engeren Wegen genutzt werden kann (vgl. Abb. 9), GW-L2 können als LKW für den Transport des persönlichen Gepäcks zum und vom Einsatzort dienen, für die Logistik bis nach vorne genutzt werden, oder auch als SW, WLF können je nach Abrollbehälter als LKW, als G-TLF, oder wie hier auch für die Versorgung inkl. Toilletten genutzt werden, ein Werkstattanhänger auf stabilem ehemaligen TSA der Bundeswehr dient der vorgeschobenen Reparatur, häufig schlicht Reifenwechsel, von Einsatzfahrzeugen. (Fotos: Dr. Cimolino, Kujon, Dr. Bräutigam, Dr. Cimolino; Düsseldorf)
.........
Ergänzend zu oben:
Wie wir aus den Einheiten von Polen und Österreich wissen (die das schon länger machen) und die Erfahrungen aus Griechenland bisher belegen, kann man NICHT davon ausgehen, dass man vor Ort Wasser aus Hydranten, offenen Gewässern in der Nähe entnehmen kann - und auch nicht, dass "jemand" das so liefert, wie man das braucht.
Das ist m.E. die größte Aufgabe, das künftig neu und besser zu beschreiben...
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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| 07.08.2021 11:03 |
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Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü) Waldbrände Südeuropa | |