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Thema | Personalnot bei der Feuerwehr | 29 Beiträge | ||
Autor | Manf8red8 R.8, Rösrath / NRW | 873425 | ||
Datum | 08.11.2021 16:42 MSG-Nr: [ 873425 ] | 2097 x gelesen | ||
In NRW ist das in der Laufbahnverordnung geregelt: § 3 - Dienst und Mitgliedschaft in einer Freiwilligen Feuerwehr außerhalb des Wohnortes (1) Die Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr soll in der Wohnsitzgemeinde sein. (2) In begründeten Fällen ist anstelle einer Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr der Wohnsitzgemeinde eine Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr einer unmittelbar an die Wohnsitzgemeinde angrenzenden Gemeinde zulässig. Ein begründeter Fall liegt insbesondere dann vor, wenn die Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr in einer an die Wohnsitzgemeinde angrenzenden Gemeinde einsatztaktisch sinnvoll ist. (3) Neben der Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr der Wohnsitzgemeinde oder der unmittelbar an die Wohnsitzgemeinde angrenzenden Gemeinde können Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr auch Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr ihres Beschäftigungsortes sein. Ich gebe ausschliesslich meine persönliche Meinung wieder, nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre | ||||
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