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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Frontblitzer-Einschränkung Baden-Württemberg | 116 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 873636 | ||
Datum | 21.11.2021 13:37 MSG-Nr: [ 873636 ] | 3954 x gelesen | ||
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Guten Tag Geschrieben von Ulrich C. Das heißt, Du darfst nur dann MEHR als eine RKL haben, wenn das die geometrische Sichtbarkeit erfordert, das ist NUR bei Fahrzeugen mit höherem Heckaufbau der Fall! ALLE klassischen KdoW, NEF, MTF, ELW 1, ErkKW usw. brauchen nur noch EINE RKL... Dann wäre beispielsweise nur das FW-Fahrzeug mit einer RKL regelkonform und diese mit zwei oder dieses mit gar drei RKL unzulässig ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine)
Geändert von Bernhard D. [21.11.21 13:46] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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